von Anke Spieth, Soziologin M.A. und Spielraumforscherin, Stand: 19.04.2010
Dass bewegungsreiches Spiel an der frischen Luft für die psychische, soziale und motorische Entwicklung von Kindern unermesslich wichtig ist, entspricht inzwischen dem einhelligen Konsens. Das spontane Spielen „vor der Haustür" in der Nähe der Eltern und ohne den eventuell gefährlichen Weg zum nächsten städtischen Spielplatz ist dabei von besonderem Wert. Während früher der öffentliche Straßenraum, unbebaute Grundstücke und die durch die Bauordnungen, sprich Gesetze, vorgeschriebenen Höfe die klassischen hausnahen Spielflächen darstellten, hat sich heute das Bild gewandelt. Leider sind heute die wenigsten Straßen zum Spielen geeignet, Baulücken und Naturerfahrungsräume wie offene Bachläufe sind innerorts rar geworden, die Höfe werden zumeist als Parkplätze genutzt. Die wenigsten Städte und Gemeinden dürften überdies die Empfehlung der 2 – 4 m² „Spielfläche inklusive abschirmender Grünflächen" pro Einwohner erfüllen, die von der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) vorgeschlagen sind.
Eine Verpflichtung für Gemeinden, Spielplätze anzulegen, gibt es nicht! Häufig sind die Spielflächen innerhalb einer Kommune zudem äußert ungleich verteilt, manche Quartiere, ja sogar ganze Stadtteile haben nicht eine einzige öffentliche Spielfläche! Auch gibt es gerade im Zuge der Sparmaßnahmen zunehmend immer mehr Gemeinden, die überhaupt keinen Spielplatz unterhalten.
Das Spielen auf Privatflächen bleibt deshalb oft als einzige Möglichkeit – gleichzeitig bietet räumliche Nähe zu den Bezugspersonen die ideale Voraussetzung für geschütztes Spielen ohne lange gefährliche Wege. Kleineren und größeren Pannen kann leichter begegnet werden. Trink- und Essenspausen, Toilettengang und Kleiderwechsel können leicht organisiert werden. Die Angst der Eltern vor einer Entführung ihres Kindes oder sexueller Belästigung/Missbrauch ist in der Nähe des Zuhauses deutlich geringer. Die Betreuenden können, während das Kind auf einem hausnahen Spielplatz spielt andere wichtige Aufgaben erfüllen, z.B. Haushaltstätigkeiten und die (Hausaufgaben-) Betreuung von Geschwisterkindern. Kleinere Geschwister können in aller Ruhe ein Schläfchen halten.
Die Landesbauordnungen von 15 der 16 Bundesländer schreiben seit Jahrzehnten hausnahe Spielplätze bei Mehrfamilienhäusern vor. Die Wohnungsanzahl, ab der ein Spielplatz eingerichtet werden muss sowie die Größenanforderungen sind jedoch unterschiedlich.
Einzig Niedersachsen hat keinen Passus in seiner Landesbauordnung. Hier gab es 35 Jahre ein hervorragendes und allumfassendes Spielplatzgesetz, welches Vorgaben zu sowohl der Errichtung öffentlicher Spielplätze als auch hausnaher Spielplätze enthielt. Es wurde im Januar 2009 vom Niedersächsischen Landtag im Zuge zahlreicher weiterer Gesetze („Entbürokratisierung") ersatzlos abgeschafft. Nach ausgeprägtem Schriftverkehr sowie Gesprächen und Einsicht in die entsprechenen Landtagsprotokolle kann ich sagen, dass viele der Entscheidenden weder den Inhalt des Spielplatzgesetzes noch die Auswirkungen seiner Abschaffung kannten. Dass sie gleichzeitig mit den – vorbildlichen - Regelungen für öffentliche Spielplätze das Phänomen „hausnahe Spielplätze" völlig ausradieren würden, war vielen Landtagsabgeordneten offensichtlich nicht bewusst, ja etliche hatten nicht begriffen, wann ein hausnaher Spielplatz errichtet werden muss und wann ein kommunaler. Selbstredend war vielen (den meisten?) Abgeordneten auch nicht bekannt, dass hausnahe Spielplätze in allen Bundesländern vorgeschrieben sind und sie Niedersachsen von der Spitzenposition in die absolute Außenseiterrolle katapultierten. Ob die Grünen Niedersachsens mit Ihrer getätigten Eingabe, wenigstens einen Text in die Niedersächsische Landesbauordnung aufzunehmen, Erfolg haben wird sich zeigen.
Die Ministerien arbeiten derzeit – sowieso - an einer Neufassung der Niedersächsischen Landesbauordnung, über deren Verabschiedung eventuell dieses Jahr noch der Niedersächsische Landtag zu entscheiden hat. Eine Bundesbehörde, die dem Niedersächsischen Alleingang Einhalt geboten hätte, gibt es nicht, weder das Familienministerium, noch das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fühlten sich bemüßigt, einzuschreiten und verwiesen auf die Länderhoheit
Das Thema ist also trotz seiner Unbekanntheit topaktuell, zumal alle Landesbauordnungen stetig Novellierungen unterworfen werden und die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die Veränderungen regelmäßig zu Ungunsten hausnaher Spielplätze und damit unserer Kinder ausfiel. Einen meines Erachtens nach großen negativen Einfluss hat dabei die sogenannte Musterbauordnung, die durch die Bundesbauministerkonferenz alle paar Jahre neu verfasst wird (zu deren Inhalt s.u.) Es ist also dringend an der Zeit, das Phänomen „hausnahe Spielplätze“ bekannt zu machen und Menschen zu finden, die bereit sind, zu Gunsten unserer Kinder kritisch mitzudenken. Auf kommunaler Ebene, auf Länderebene und auf Bundesebene.
Es geht um nichts weniger als den Erhalt von Flächen für Kinderspiel. Hausnahe Spielplätze sind die einzigen Bewegungsräume im Wohnumfeld, die Kindern zustehen – noch! Der folgende Text versucht Betroffenen und Interessierten die bestehenden Kinderrechte auf Privatgrundstücken von Mehrfamilienhäusern zu vermitteln. Ihnen als Familie wird die Broschüre Überraschungen bringen: Kinder haben mehr Rechte, als allgemein bekannt ist! Aber auch familienfreundliche Bürger/innen erhalten zahlreiche Anregungen, wie sie Freiflächen für Kinder mit einfachen Mitteln erwirken können. Denn oftmals sind es gerade unabhängige Bürger und Bürgerinnen, die durch gezielte Fragen an Vermieter, Immobiliengesellschaften und Stadtverwaltungen einen Stein ins Rollen bringen können. Also diejenigen, die in keinem Mietverhältnis in der betreffenden Wohnanlage stehen, sich nicht als Miteigentümer einer Wohnanlage mit „unsinnigen und kostspieligen Forderungen“ Feinde schaffen können und in keinem Arbeitsverhältnis (z.B. als Handwerker) mit einem Immobilienunternehmen oder der betreffenden Kommune stehen.
Hinweis: Häufig sind Immobilienunternehmen städtisch oder die Kommune zum Teil am Kapital des Unternehmens beteiligt, d.h. der/die Bürgermeister und Gemeinderäte sitzen im Aufsichtsrat des Unternehmens. keinem Verein angehören, der auf städtische Gelder angewiesen ist. Zugegeben, solche Menschen sind rar. Doch: Gehören womöglich Sie persönlich zu den Unabhängigen? Dann sind besonders Sie herzlich aufgerufen, das Aussehen Ihrer Stadt im Hinblick auf Kinder freundlich zu verändern! Bei kaum einem Thema hat ein einzelner Bürger im positiven wie im negativen Sinne (Bsp. Hoftyrann) eine so große Einflussmöglichkeit! Umgekehrt möchte die Broschüre aber auch Eigentümer/innen und Immobilienunternehmen die Verpflichtung zur Bereithaltung hausnaher Spielmöglichkeiten als zivilgesellschaftliche Verpflichtung vor Augen führen und deren Wert für die Bewohner/innen jeden Alters. Denn hausnah spielende Kinder ermöglicht Nachbarn ein leichtes In-Kontakt-Treten, es wirkt Vereinsamung entgegen, es schafft Begegnungsraum zwischen Jung und Alt, zwischen den Generationen der Kinder, der (potentiellen) Eltern, (möglichen) Großeltern und (möchtegern) Urgroßeltern.
Die Leichtigkeit von Kinderspiel ist hör- und erlebbar, ihre Freude ist ansteckend! Kinder lachen wesentlich häufiger als Erwachsene! Kinder bringen sprichwörtlich „Leben in die Bude“. Da hausnahe Spielplätze eine erhebliche Erleichterung für den Familienalltag darstellen „bereiten sie den Boden“ für den Wunsch nach Kindern - ein Faktor der nicht unterschätzt werden sollte, wenn es um Maßnahmen geht, Deutschland zu mehr Kindern zu verhelfen. Zumal hausnahe Spielplätze den Bund, im Gegensatz zu Kindergeld und Erziehungsgeld, nichts kosten. Spielmöglichkeiten auf Privatgrundstücken im Bereich „hausnahe Spielplätze nach Bauordnung“ hängen erheblich von der Rechtslage des einzelnen Bundeslandes ab.
Die deutlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern geben Anlass zur Diskussion. Ihre vollen Möglichkeiten, dies sei vorweg gesagt, erreichen hausnahe Spielflächen, wenn sie so gelegen sind, dass sie von Kindern der Nachbarschaft gemeinschaftlich genutzt werden können und dürfen, wenn Kinder über 6 Jahren nicht ausgeschlossen werden, wenn Spielen vor unterschiedlichen Haustüren auf unterschiedlich gestalteten und von Kindern gestaltbaren Flächen möglich ist und diese Plätze für Kinder gefahrlos erreichbar sind. Wenn die hausnahen Spielflächen zudem in einem für Kinder machbaren Wegenetz mit öffentlichen Spielplätzen und Naturerfahrungsräumen stehen, ist das Ziel einer kinderfreundlichen Stadtgestaltung erreicht!
Die folgende Schrift versteht sich als „Arbeitspapier“, trotz größtmöglicher Sorgfalt kann ich als Nicht-Juristin nur eingeschränkt Gewähr leisten. Ich bitte Sie fehlerhafte Äußerungen und wichtige Ergänzungen mir unverzüglich mitzuteilen. Leider fehlt in der Bundesrepublik eine staatliche Stelle, die sich für die Thematik hausnahe Spielplätze verantwortlich zeichnet. U.a. lehnen sowohl das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als auch das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Zuständigkeit ab, entsprechende Schriftstücke liegen der Autorin vor. Auch eine andere Organisation, z.B. aus dem Bereich Kinderschutz, die sich der Problematik hausnaher Spielplätze bundesweit annehmen würde ist mir nicht bekannt.
Eine Auflistung all jener Einrichtungen, die sich ausdrücklich nicht für die Thematik interessieren, würde den Rahmen dieser Abhandlung sprengen. Deshalb kann ich derzeit nur mich als „Anlaufstelle“ anbieten. Erreichbar bin ich unter: Gerberweg 5, 73730 Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg), Tel.: 0711-3169125, Fax: 0711-1363261,
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. Mein Engagement in Sachen hausnahe Spielplätze ist rein ehrenamtlich, ich preise mich allerdings glücklich, für zahlreiche erstmalige Kontrollen, Wartungsarbeiten, Generalsanierungen und Neuanlagen hausnaher Spielplätze in Esslingen am Neckar mit ausschlaggebend gewesen zu sein. Die Wege waren jeweils sehr unterschiedlich. Auch diesbezüglich ist mir ein Erfahrungsaustausch sehr willkommen!, sodass die hier vorgestellten Vorschläge ergänzt werden können.
Die komplette Ausführung über Hausnahe-Spielplätze von Anke Spieth hier als Pdf Datei abgerufen.